Glossar


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Stoffe:

(Anorganische) Sämtliche in einer Abwasserprobe enthaltenen Stoffe, die nach Eindampfung des Wassers und nachfolgender Erhitzung bis auf ca. 750° C als sogenannter Glührückstand oder Aschegehalt zurückbleiben. Anorganische Stoffe lassen sich nicht durch Fäulnis zersetzen. Siehe Glührückstand und Glühverlust. (Fäulnisfähige) Organische Schlammfeststoffe, die unter Luftabschluss einen anaeroben Abbauprozess ermöglichen. Der Nachweis der Faulnisfähigkeit kann entweder mit einer Laborfaulanlage untersucht werden oder durch die Methylenblauprobe oder durch die Messung des Redox-Potentials. Siehe auch Fäulnis. 1. (Gelöste) Molekulardispers im Wasser gelöste Stoffe, die erst nach Eindampfen einer sogenannten sterifiltrierten Probe bei 105° C als Gesamttrockenrückstand zurückbleiben. Nach Ausglühen bei über 600° C wird durch Wägen des Rückstandes der anorganische, bzw. der organi­sche Anteil der gelösten Stoffe bestimmt. Siehe Gesamttrockenrückstand. 2. (Gelöste) Konzentration der unter jeweils festgelegten Bedingungen nach Filtration im Wasser und nach anschliessendem Abdampfen als Rückstand verbleibenden Trockenstoffe. (Nicht absetzbare) Auch nicht absetzbare Schwebestoffe genannt. Darunter werden Stoffe verstanden, deren kleinste Teilchen von einer solchen Grösse sind, dass sie nur noch durch Abfiltrieren des Wassers durch einen Papier- oder Asbestfilter entfernt werden können. Gegen­satz sind absetzbare Stoffe. Siehe Schwebestoffe. (Organische) Wird von einer Abwasserprobe durch Erwärmung auf 105° C der Gesamtabdampfrückstand bestimmt und dieser auf ca. 750° C erhitzt, so lässt sich aus der Gewichtsdifferenz der Feststoffe vor und nach dem Erhitzen der sogenannte Gesamtglühverlust bestimmen. Dieser Gewichtsverlust wird mit den organischen Stoffen der Abwasserprobe gleichgesetzt, vielfach organischer Anteil genannt. Die organi­schen Stoffe lassen sich im Allgemeinen aerob oder anaerob abbauen, im Gegensatz zu den anorganischen Stoffen. Die organischen Stoffe bestehen hauptsächlich aus Kohlenstoff, in Verbindung mit den Elementen Wasserstoff, Sauerstoff, Stickstoff, Schwefel, Phosphor, usw. Siehe Gesamtglühverlust, Glühverlust. (Toxische) Biologische Vorgänge bereits in geringer Konzentration hemmender Stoffe. (Ungelöste) Diejenigen Stoffkomponenten einer Abwasserprobe, die nicht in molekulardisperser Form vorliegen. Sie können daher durch mechanische Methoden wie z.B. Absetzen, Absieben, usw. entfernt werden.


Quelle: ARA Bern AG