Knickpunkt-Chlorung:
1. Verfahren bei der Trinkwasseraufbereitung, bei dem soviel Chlor zugesetzt wird, dass das nicht verbrauchte Chlor aus freiem, wirksamen Chlor besteht. Als Knickpunkt bezeichnet man den Punkt des geringsten Restgehaltes an wirksamem Chlor bei steigender Chlorzugabe.
2. In Verbindung mit der Abwasserreinigung. Verfahren zur Entfernung des Ammoniak-Stickstoffes mit Chlor als Oxydationsmittel. Bei der Chlor-Gas-Anwendung entstehen zwischen dem Ammoniak (NH3) und der unterchlorigen Säure (HOC1) Chloramine. Eine massive Zuführung von Chlor bis zum sogenannten Knickpunkt verwandelt die Chloramine in elementaren Stickstoff oder in Lachgas, die beide gasförmig aus dem Abwasser entweichen können. Zur Erreichung dieser Umwandlung sind ca. 10 mg/l Chlor auf 1 mgNH3-N/l erforderlich. Die Anwendung von Chlorgas erzeugt eine äquivalente Menge Salzsäure (HC1), die den pH-Wert des Abwassers erniedrigt, ausser, das Abwasser weise eine sehr hohe Alkalität auf. Ist dies nicht der Fall, muss eine Base zudosiert werden (z.B. Na(OH)2), weil sonst bei tieferem pH-Wert Wasserstoff-Trichlorid (NC13) entstehen würde, welches dem Wasser einen üblen Geruch verleihen würde.
Bei der Anwendung von Natrium-Hypochlorit kann man die starke pH-Erniedrigung verhindern.
Ein besonderer Nachteil der Knickpunkt-Chlorung besteht darin, dass das Abwasser stark aufgesalzt wird, was in vielen Fällen dessen Anwendung verunmöglicht. Die chemische Reaktion bei der Knickpunkt-Chlorung mit Chlorgasanwendung lautet: NH3 + HOC1 NH2C1 + N2O (Monochloramin), NH3 + 2HOC1 NHC12 + 2H2O (Dichloramin), NH2C1 + NHC12 + HOC1 N2O + 4HC1.
Zur Veranschaulichung der Aufsalzung durch die Knickpunkt-Chlorung sei von einem Abwasser mit 10 mg NH3-N/l ausgegangen, wobei als Chemikal Natrium-Hypochlorit (NaOC1) verwendet werde. Die Reaktionsgleichung lautet: 2NH3 + 3NaOC1 3NaC1 + N2 + 3H2O.
Das Aufsalzungselement ist somit das Kochsalz NaC1, welches in das Na+- und das C1--Ion dissoziiert.